Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 13. Oktober 2026. Fristen, Mengen und Beträge in diesem Text werden aus der Konfiguration und der Preisliste eingesetzt; ein Gedankenstrich bedeutet, dass es den Wert zurzeit nicht gibt.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software-as-a-Service-Anwendung todo.monster (nachfolgend „Dienst“) zwischen der Coozinha UG (haftungsbeschränkt), Berlin (nachfolgend „Anbieter“, Einzelheiten im Impressum) und dem Kunden.
Der Dienst richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) werden nicht geschlossen; das gilt auch für den kostenlosen Tarif. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht daher nicht.
Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Individuell getroffene Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. Für Teilnehmer des Pilotprogramms gilt ergänzend die Pilotvereinbarung des Anbieters; sie geht diesen AGB in ihrem Regelungsbereich vor.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
Der Anbieter stellt dem Kunden den Dienst in der jeweils gebuchten Tarifstufe zur Nutzung über das Internet zur Verfügung. Der Funktionsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Tarifs auf der Website zum Zeitpunkt der Bestellung.
Geschuldet ist eine Funktionalität, die der Leistungsbeschreibung des gebuchten Tarifs und dem Stand der Technik bei Vertragsschluss entspricht. Eine ununterbrochene, völlige Fehlerfreiheit der Software wird nicht geschuldet; die Mängelrechte nach § 19 bleiben unberührt.
Der Anbieter entwickelt den Dienst laufend weiter und darf Funktionen ändern oder ergänzen, soweit die Kernfunktionen des gebuchten Tarifs erhalten bleiben und die Änderung für den Kunden zumutbar ist. Funktionen, die in der Leistungsbeschreibung als „während der Einführungsphase enthalten“ gekennzeichnet sind, kann der Anbieter mit der Ankündigungsfrist nach § 11 Abs. 6 einer höheren Tarifstufe zuordnen.
§ 3 Tarife, Mitglieder und Gäste
Der Dienst wird in den Tarifstufen „Free“, „Pro“ und „Company“ angeboten. Der jeweilige Funktionsumfang, enthaltene Mengen (etwa die Anzahl eigener Projekte, die KI-Umwandlungen je Monat und der Speicherplatz) und Nutzungsgrenzen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Website. „Pro“ ist ein Tarif für einen einzelnen Benutzer, auch wenn ein Unternehmen ihn bezahlt. „Company“ ist der Tarif für eine Firma und kann auch allein genutzt werden.
Im Tarif „Company“ bucht der Kunde den Tarif für seine Firma und kann weitere Benutzer als Mitglieder einladen. Mitglieder benötigen ein eigenes – auch kostenloses – Benutzerkonto und unterliegen diesen AGB. Für die Nutzung der Company-Funktionen durch seine Mitglieder ist der Kunde verantwortlich. Endet der Company-Tarif, entfällt der Zugriff der Mitglieder auf die Company-Funktionen; die eigenen Benutzerkonten der Mitglieder bleiben davon unberührt.
Benutzer mit eigenem Konto können als Gäste in einzelne Projekte eingeladen werden, ohne Mitglied der Firma zu sein. Gäste belegen keinen Platz nach § 9 und werden nicht berechnet; sie erhalten keinen firmenweiten Zugriff. Welche Inhalte eines Projekts ein Gast sieht, richtet sich nach seinem eigenen Tarif und der ihm zugewiesenen Rolle. Dateien, die ein Gast hochlädt, zählen zum Speicherplatz des Projekteigentümers.
Inhalte in Company-Projekten und Company-Postfächern sind dem Kunden (der Firma) zugeordnet; sie bleiben ihm auch nach dem Ende einer Mitgliedschaft oder eines Gastzugangs erhalten. Das private Benutzerkonto eines Mitglieds oder Gastes und dessen persönliche Inhalte außerhalb der Firma bleiben hiervon unberührt und stehen dem jeweiligen Benutzer zu.
§ 4 Registrierung und Vertragsschluss
Die Nutzung des Dienstes setzt ein Benutzerkonto voraus. Mit der Registrierung erklärt der Kunde, dass er das Benutzerkonto als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB oder für einen solchen anlegt und mindestens 18 Jahre alt sowie unbeschränkt geschäftsfähig ist. Der Kunde versichert, dass die bei der Registrierung und Bestellung gemachten Angaben wahrheitsgemäß sind, und hält sie aktuell. Der Vertrag über den kostenlosen Tarif kommt mit Abschluss der Registrierung zustande, der Vertrag über einen kostenpflichtigen Tarif mit Abschluss des Bestellvorgangs; dort bestätigt der Kunde die Unternehmereigenschaft erneut.
Je Person ist nur ein kostenloses Benutzerkonto zulässig. Das Benutzerkonto ist nicht übertragbar und darf nicht von mehreren Personen gemeinsam genutzt werden. Der Kunde hält seine Zugangsdaten geheim und informiert den Anbieter unverzüglich bei Verdacht auf Missbrauch.
§ 5 Kostenloser Tarif
Der Tarif „Free“ wird unentgeltlich bereitgestellt. Ein Anspruch auf eine bestimmte Verfügbarkeit oder einen unveränderten Funktionsumfang besteht insoweit nicht; der Anbieter kann den Funktionsumfang des kostenlosen Tarifs mit angemessener Ankündigung ändern.
Kostenlose Konten ohne laufenden kostenpflichtigen Vertrag, die länger als zwölf Monate nicht genutzt wurden, kann der Anbieter löschen. Er kündigt die Löschung nach elf Monaten ohne Nutzung per E-Mail an die hinterlegte Adresse an; eine Anmeldung oder der Abbruch der angekündigten Löschung vor Ablauf der Frist wendet die Löschung ab.
§ 6 Testphase und Freimonat
Für den Tarif „Pro“ kann der Anbieter eine unentgeltliche Testphase von 14 Tagen anbieten. Sie setzt keine Zahlungsdaten voraus, verlängert sich nicht und geht nicht automatisch in einen kostenpflichtigen Vertrag über; sie endet mit Fristablauf, ohne dass Kosten entstehen, und das Konto wird auf den kostenlosen Tarif umgestellt. Die Testphase wird je Benutzer und je Rechnungskonto einmal gewährt; wer bereits einen kostenpflichtigen Vertrag oder eine Testphase hatte, erhält keine weitere. Postfach- und KI-Funktionen stehen in der Testphase erst nach Bestätigung der E-Mail-Adresse zur Verfügung; kostenpflichtige Zusatzprodukte können während der Testphase nicht gebucht werden.
Für den Tarif „Company“ gibt es keine Testphase. Stattdessen kann der Anbieter Neukunden den ersten vollen Abrechnungsmonat einschließlich des vorangehenden Rumpfmonats unentgeltlich gewähren („Freimonat“). Der Freimonat wird als Nachlass auf der Rechnung ausgewiesen; deckt er den Rechnungsbetrag vollständig, wird eine Rechnung über null Euro erstellt. Neukunde ist, wer für die betreffende Firma noch keine bezahlte Rechnung erhalten hat. Der Freimonat wird einmal je Firma gewährt, ist nicht auszahlbar und wird beim Wechsel von „Pro“ zu „Company“ nicht gewährt.
§ 7 Laufzeit, Kündigung und Tarifwechsel
Kostenpflichtige Tarife werden je nach gewähltem Abrechnungsintervall monatlich oder jährlich im Voraus abgerechnet und verlängern sich automatisch um jeweils dieselbe Periode, sofern sie nicht zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode gekündigt werden. Die Kündigung ist jederzeit im Benutzerkonto möglich und wird zum Ende der laufenden Periode wirksam; bis dahin bleiben die Leistungen des Tarifs nutzbar. Eine anteilige Erstattung für die laufende Periode erfolgt nicht; § 8 bleibt unberührt. Bis zum Wirksamwerden kann der Kunde die Kündigung im Benutzerkonto zurücknehmen, sofern eine gültige Zahlungsart hinterlegt ist. Der Anbieter erinnert vor der Verlängerung eines Jahresvertrags in Textform, mindestens 30 Tage vorher. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Ein Jahresvertrag umfasst zwölf Kalendermonate ab dem ersten vollen Kalendermonat; ein vorangehender Rumpfmonat wird anteilig berechnet. Der Wechsel von monatlicher zu jährlicher Abrechnung ist jederzeit zum nächsten Monatsbeginn möglich, der Wechsel von jährlicher zu monatlicher Abrechnung nur zum Ende des Vertragsjahres.
Nach dem Ende der bezahlten Abrechnungsperiode wird das Konto auf den kostenlosen Tarif umgestellt. Gespeicherte Inhalte bleiben erhalten; Funktionen, die dem bezahlten Tarif vorbehalten sind (etwa die E-Mail-Anbindung, wiederkehrende Aufgaben, der Kalender mit Schreibzugriff oder erweiterte Berichte), stehen dann nicht mehr zur Verfügung. Bestände, die über die Grenzen des kostenlosen Tarifs hinausgehen (etwa mehr eigene Projekte oder mehr Speicherplatz), bleiben gespeichert und einsehbar; neue können erst wieder angelegt werden, wenn die Grenze eingehalten ist (§ 16). Ein Upgrade in einen höheren Tarif ist jederzeit möglich; beim Wechsel von „Pro“ zu „Company“ wird der Restwert der bezahlten Pro-Periode auf die erste Company-Rechnung angerechnet. Für Firmen gilt beim Ende des Company-Tarifs ergänzend § 20 Abs. 4.
§ 8 Geld-zurück-Garantie
Innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsbeginn kann der Kunde einen Vertrag über den Tarif „Company“ ohne Angabe von Gründen im Benutzerkonto beenden und die Erstattung der dafür gezahlten Entgelte verlangen. Der Vertrag endet in diesem Fall sofort. Erstattet werden der Grundpreis des Tarifs und die abgerechneten Plätze, auch nachträglich hinzugebuchte, beim Jahresvertrag der volle Jahresbetrag; nicht erstattet werden gesondert gebuchte Zusatzprodukte (§ 10). Bereits in Anspruch genommene Leistung wird nicht angerechnet. Die Garantie wird einmal je Firma gewährt; eine erneute Buchung derselben Firma bringt sie nicht erneut mit. Gespeicherte Inhalte bleiben nach Maßgabe von § 20 lesbar und exportierbar.
§ 9 Plätze (Seats), Company-finanzierte Prorechte und Kalendermonatsabrechnung
Kostenpflichtige Tarife werden auf Kalendermonate abgerechnet. Beginnt ein kostenpflichtiger Tarif innerhalb eines Kalendermonats, wird der erste Zeitraum anteilig nach den verbleibenden Kalendertagen berechnet; danach erfolgt die Abrechnung für volle Kalendermonate beziehungsweise Vertragsjahre im Voraus.
Der Tarif „Company“ enthält 3 Plätze (Seats); der Inhaber der Firma belegt einen davon. Das vom Kunden festgelegte Kontingent kostet für sich genommen nichts; berechnet wird jeder über die enthaltenen Plätze hinaus belegte Platz ab dem Tag der Belegung, anteilig für die laufende Periode. Ein einmal belegter Platz bleibt bis zum Ende der bezahlten Periode berechnet, auch wenn das Mitglied entfernt oder der Platz geparkt wird; eine Gutschrift entsteht nicht, der Platz kann neu belegt werden. Eine offene Einladung reserviert einen Platz, löst aber keine Berechnung aus. Ein Platz ist nicht an eine Person gebunden: Wird er innerhalb seiner bezahlten Periode neu belegt, wird er nicht erneut berechnet.
Mitglieder mit belegtem Platz erhalten die Pro-Funktionen für ihr Benutzerkonto, solange der Platz belegt und finanziert ist („Company-finanzierte Prorechte“); diese Rechte gelten für das Benutzerkonto insgesamt, unabhängig davon, ob sie privat oder durch eine Firma finanziert werden.
Wird ein Mitglied aus einer Firma entfernt oder sein Platz geparkt, endet der Zugriff auf Company-Projekte, Company-Aufgaben, Firmenkalender und Firmenpostfächer sofort. Nicht bezahlte Company-finanzierte Prorechte werden für neue Abrechnungsperioden nicht verlängert (§ 11 Abs. 3 und 4).
§ 10 Zusatzprodukte (Add-ons)
Zu den Tarifen „Pro“ und „Company“ kann der Anbieter Zusatzprodukte anbieten, etwa zusätzliche KI-Umwandlungen („KI-Boost“) oder zusätzlichen Speicherplatz („Speicher+“), soweit sie in der Leistungsbeschreibung als buchbar ausgewiesen sind. Zusatzprodukte werden auch bei jährlicher Abrechnung des Haupttarifs monatlich abgerechnet, sind mehrfach buchbar und jeweils zum Ende des Kalendermonats kündbar; das gebuchte Kontingent steht bis dahin zur Verfügung. Ein KI-Boost gilt für genau einen Benutzer, Speicher+ für den Speicherpool des Zahlers. Zusatzprodukte enden spätestens mit dem Haupttarif und sind von Gutscheinen und Nachlässen nach § 12 ausgenommen.
§ 11 Preise, Zahlung und Zahlungsverzug
Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung ausgewiesenen Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Alle Preise sind Nettopreise für Geschäftskunden. Die Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Mollie mit den im Bestellvorgang angebotenen Zahlungsarten (derzeit Kreditkarte; weitere Zahlungsarten, soweit der Anbieter sie anbietet) im Voraus für die jeweilige Abrechnungsperiode. Beginnt der Vertrag innerhalb eines Kalendermonats, wird der Rumpfmonat anteilig nach verbleibenden Kalendertagen berechnet.
Der Kunde erhält für jede Abrechnungsperiode eine Rechnung in elektronischer Form; sie steht im Benutzerkonto zum Abruf bereit und wird zusätzlich per E-Mail zugestellt. Nachlässe (etwa Freimonat, Einführungspreis, Gutschein oder Empfehlungsprämie) werden als Rabattzeile auf der Rechnung ausgewiesen; die Umsatzsteuer wird auf den geminderten Betrag berechnet.
Schlägt eine Zahlung fehl, unterrichtet der Anbieter den Kunden in Textform und kann den Einzug erneut versuchen. Bleibt die Zahlung nach Ablauf einer Karenzzeit von 3 Tagen aus, kann der Anbieter den Zugang zu den kostenpflichtigen Funktionen des Vertrags auf einen Lesezugriff beschränken: Bestehende Inhalte bleiben sichtbar und exportierbar, neue Einträge sind vorübergehend nicht möglich; Rechnungen, Zahlungsart, erneute Zahlung, Export und Kündigung bleiben erreichbar. Wird die offene Forderung ausgeglichen, wird die Beschränkung unverzüglich und ohne weiteres Zutun des Kunden aufgehoben. Mahngebühren werden nicht erhoben.
Bleibt die Zahlung nach Beginn der Beschränkung 90 Tage lang aus, endet der kostenpflichtige Vertrag und das Konto wird auf den kostenlosen Tarif umgestellt; abhängige Plätze und Zusatzprodukte enden mit ihm. Inhalte des Kunden werden dadurch nicht gelöscht; § 20 gilt. Die Geltendmachung der offenen Forderung und weitergehender Verzugsansprüche bleibt unberührt. Entstehen dem Anbieter durch eine vom Kunden zu vertretende Rücklastschrift Kosten seiner Bank oder seines Zahlungsdienstleisters, kann er sie in nachgewiesener Höhe weiterberechnen; eine Pauschale wird nicht berechnet.
Befristete Aktionspreise, insbesondere ein Einführungspreis, gelten für die bei der Buchung genannte Zahl von Abrechnungsperioden und werden als Nachlass auf den Listenpreis ausgewiesen; danach gilt der zu diesem Zeitpunkt ausgewiesene Listenpreis. Das Ende einer befristeten Aktion ist keine Preisänderung im Sinne des Absatzes 6.
Preisänderungen für laufende Verträge kündigt der Anbieter mindestens 6 Wochen im Voraus in Textform an; sie gelten frühestens ab der nächsten Abrechnungsperiode und nicht innerhalb einer bereits bezahlten Jahresperiode. Der Kunde kann bis zum Wirksamwerden zum Ende der laufenden Periode kündigen.
§ 12 Gutscheine und Empfehlungsprämie
Gutscheine des Anbieters werden im Bestellvorgang oder im Benutzerkonto eingelöst und wirken als Nachlass auf künftige Rechnungen des Rechnungskontos, frühestens ab der nächsten noch nicht erstellten Rechnung. Ein Gutschein gilt für den in seinen Bedingungen genannten Tarif, Zeitraum und Nutzerkreis (etwa nur für Neukunden) und je Rechnungskonto nur einmal, soweit die Bedingungen nichts anderes sagen. Ein Nachlass wird nie ausgezahlt, verzinst oder auf ein anderes Rechnungskonto übertragen; nicht verbrauchte Nachlässe verfallen mit ihrem Ablaufdatum, spätestens mit dem Ende des Vertrags, und verlängern keine Kündigungsfrist. Mehrere Nachlässe (Gutschein, Aktionspreis, Empfehlungsprämie) sind auf derselben Rechnung nicht kumulierbar; es gilt der für den Kunden günstigere, ein Rest bleibt für eine spätere Rechnung stehen. Zusatzprodukte sind von Nachlässen ausgenommen.
Kunden mit kostenpflichtigem Vertrag können einen persönlichen Empfehlungslink erhalten. Registriert sich eine neue Kundin oder ein neuer Kunde über diesen Link oder gibt den Code innerhalb von 14 Tagen nach der Registrierung an, erhalten beide Seiten als Empfehlungsprämie einen Nachlass in Höhe eines Monatspreises des Tarifs „Pro“ auf künftige Rechnungen: der Geworbene auf die erste Rechnung seines kostenpflichtigen Vertrags, der Werber, sobald diese Rechnung bezahlt ist. Die Prämie ist ein Preisnachlass, keine Auszahlung. Ausgeschlossen sind Selbstwerbung (dasselbe Rechnungskonto, dieselbe Firma, dieselbe Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder dieselbe Zahlungsart) und die Werbung von Mitgliedern derselben Firma. Je Werber werden höchstens zwölf Prämien je Kalenderjahr gewährt. Der Nachlass des Geworbenen verfällt, wenn innerhalb von 90 Tagen kein kostenpflichtiger Vertrag zustande kommt; ein nicht verbrauchter Rest verfällt zwölf Monate nach Entstehung. Macht der Geworbene innerhalb von 60 Tagen von der Geld-zurück-Garantie Gebrauch oder wird seine Zahlung zurückgebucht, entfällt die Prämie des Werbers.
§ 13 Nutzungsrechte
Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrags das einfache, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht, den Dienst im Umfang des gebuchten Tarifs zu nutzen. Alle weitergehenden Rechte an der Software und ihren Bestandteilen verbleiben beim Anbieter; Unterlizenzierung und Weitergabe sind unzulässig. Im Tarif „Company“ umfasst das Nutzungsrecht die Nutzung durch die vom Kunden eingeladenen Mitglieder und Gäste im Rahmen der Leistungsbeschreibung.
Dekompilierung, Reverse Engineering und die Entnahme von Bestandteilen der Software sind unzulässig, soweit sie nicht gesetzlich (§§ 69d, 69e UrhG) ausdrücklich gestattet sind.
An den vom Kunden eingestellten Inhalten räumt der Kunde dem Anbieter die einfachen, auf die Vertragslaufzeit beschränkten Nutzungsrechte ein, die für den Betrieb des Dienstes technisch erforderlich sind (insbesondere Speicherung, Vervielfältigung, Datensicherung, Verarbeitung durch die KI-Funktion auf Anweisung des Kunden und Anzeige für berechtigte Benutzer). Weitergehende Rechte an den Inhalten des Kunden erwirbt der Anbieter nicht.
§ 14 Pflichten des Kunden
Der Kunde speichert und verbreitet über den Dienst keine rechtswidrigen Inhalte und keine Inhalte, die Rechte Dritter verletzen. Er unterlässt alle Handlungen, die den Betrieb oder die Sicherheit des Dienstes gefährden (etwa das Einschleusen von Schadsoftware, Überlastung oder unbefugte Zugriffsversuche), und stellt sicher, dass von ihm eingeladene Benutzer diese Pflichten ebenfalls einhalten.
Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer schuldhaften Verletzung dieser Pflichten durch den Kunden oder die von ihm eingeladenen Benutzer beruhen. Bei erheblichen oder trotz Abmahnung fortgesetzten Verstößen kann der Anbieter das Konto vorübergehend sperren oder den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.
Hinweise auf rechtswidrige Inhalte im Dienst können dem Anbieter über die im Impressum genannten Kontaktwege gemeldet werden. Der Anbieter prüft gemeldete Inhalte und entfernt oder sperrt sie, soweit sie rechtswidrig sind; gesetzliche Melde- und Verfahrenspflichten (u. a. nach der Verordnung (EU) 2022/2065, „Digital Services Act“) bleiben unberührt.
§ 15 E-Mail-Postfächer und KI-Funktion
In den Tarifen „Pro“ und „Company“ können externe E-Mail-Postfächer des Kunden (IMAP/SMTP) an den Dienst angebunden werden. Der Kunde versichert, zur Anbindung und Nutzung der jeweiligen Postfächer berechtigt zu sein. Der Anbieter ist nicht Anbieter der Postfächer; für deren Verfügbarkeit und Nutzungsbedingungen ist der jeweilige E-Mail-Anbieter maßgeblich.
Synchronisierte E-Mails werden im Dienst gespeichert. Endet der Tarif, der die E-Mail-Anbindung umfasst, endet die Synchronisation; bereits synchronisierte Daten bleiben nach Maßgabe von § 20 gespeichert. Im Tarif „Company“ verwaltet der Kunde die firmenbezogenen Postfächer und deren Zuweisung an Mitglieder in eigener Verantwortung.
Der Dienst enthält eine KI-Funktion, die auf Anweisung des Benutzers aus einer einzelnen E-Mail einen Aufgabenvorschlag erzeugt. Sie wird nur ausgeführt, wenn der Benutzer sie für die jeweilige Nachricht startet; der Dienst durchsucht Postfächer nicht selbsttätig. Der Vorschlag wird vor dem Speichern vom Benutzer geprüft; der Anbieter übernimmt keine Gewähr für seine Richtigkeit, Vollständigkeit oder die Erkennung von Terminen und Fristen. Die Zahl der KI-Umwandlungen ist je Benutzer und Kalendermonat begrenzt (15 im Tarif „Free“, 500 in den Tarifen „Pro“ und „Company“, zuzüglich gebuchter Zusatzprodukte); am Limit wird die Funktion bis zum Monatswechsel nicht ausgeführt, die manuelle Umwandlung bleibt möglich. Das Modell läuft auf Infrastruktur des Hosting-Anbieters des Anbieters in Deutschland; Einzelheiten regeln die Datenschutzerklärung und der Auftragsverarbeitungsvertrag. Der Benutzer kann die KI-Funktion in den Einstellungen abschalten.
§ 16 Speicherplatz und Kontingente
Der Speicherplatz für Dateianhänge und synchronisierte E-Mails sowie die Größe einzelner Dateien sind je Tarif begrenzt; die Grenzen stehen in der Leistungsbeschreibung (derzeit 250 MB im Tarif „Free“, 10 GB im Tarif „Pro“ und 20 GB je belegtem Platz im Tarif „Company“). Im Tarif „Company“ bilden die Plätze einen gemeinsamen Speicherpool der Firma.
Bei Erreichen von 80 % der Grenze weist der Dienst darauf hin. Nach Überschreiten der Grenze gilt eine Karenz von sieben Tagen; danach werden neue Uploads und die Synchronisation neuer E-Mails angehalten, bis die Belegung wieder unter der Grenze liegt. Inhalte werden dadurch nicht gelöscht, und es entsteht keine Rechnungsposition. Der Kunde kann die Belegung im Benutzerkonto einsehen und Inhalte selbst entfernen.
§ 17 Verfügbarkeit und Wartung
Der Anbieter bemüht sich um eine Verfügbarkeit des Dienstes von 98 % im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind angekündigte Wartungsfenster, die nach Möglichkeit außerhalb üblicher Geschäftszeiten liegen, sowie Störungen, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen (etwa Ausfälle von Netzinfrastruktur Dritter, Angriffe auf die Infrastruktur oder höhere Gewalt). Eine Messung oder ein Nachweis der Verfügbarkeit wird nicht geschuldet.
§ 18 Support
Der Anbieter leistet Support zu Fragen der Nutzung des Dienstes per E-Mail und über die Meldefunktion in der Anwendung. Feste Reaktions- oder Lösungszeiten werden nicht geschuldet, sofern sie nicht individuell vereinbart sind. Support-Leistungen können je Tarifstufe unterschiedlich ausgestaltet sein; Näheres regelt die Leistungsbeschreibung.
§ 19 Mängelrechte
Für Mängel des Dienstes gelten die mietrechtlichen Vorschriften. Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 BGB), ist ausgeschlossen. Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich an und unterstützt den Anbieter in zumutbarem Umfang bei deren Eingrenzung. Mängel, die auf unsachgemäßer Nutzung, nicht erfüllten Systemvoraussetzungen oder Eingriffen des Kunden beruhen, sind von den Mängelrechten ausgenommen.
§ 20 Datensicherung, Datenexport, Vertragsende und Löschung
Der Anbieter sichert die Systeme regelmäßig. Unabhängig davon obliegt es dem Kunden, für ihn wichtige Daten in zumutbarem Umfang über die im Dienst vorgesehenen Funktionen zu exportieren. Der Datenexport im Benutzerkonto liefert die eigenen berechtigten Arbeitsdaten (Projekte, Aufgaben, Kommentare, Zeiteinträge, Anhänge) als ZIP-Archiv in maschinenlesbaren Formaten; der Firmenexport steht dem Inhaber der Firma zur Verfügung. Nicht im Export enthalten sind insbesondere E-Mails und Kalender, Rechnungen und Belege sowie Profile anderer Personen; der Export zeigt den enthaltenen Umfang und seine Ausschlüsse an.
Vom Kunden gelöschte Projekte, Aufgaben und vergleichbare Inhalte werden nach einer technischen Frist endgültig entfernt. Eine Wiederherstellung gelöschter Inhalte durch den Anbieter wird nicht geschuldet.
Endet ein kostenpflichtiger Tarif eines einzelnen Benutzers, bleibt das Benutzerkonto im kostenlosen Tarif mit allen Inhalten bestehen (§ 7 Abs. 3). Das Benutzerkonto und seine Inhalte werden nur auf Antrag des Benutzers gelöscht. Der Antrag kündigt einen laufenden kostenpflichtigen Vertrag zum Ende der bezahlten Periode; das Konto wird am Tag nach dem Vertragsende, ohne Vertrag sofort gesperrt und frühestens 14 Tage nach dem Antrag endgültig gelöscht. Bis zur Löschung kann der Benutzer den Antrag zurücknehmen. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.
Für eine Firma endet der Vertrag mit der Kündigung oder sonstigen Beendigung des Tarifs „Company“ ohne nahtlosen Übergang in einen anderen Company-Vertrag oder mit der Auflösung der Firma (nachfolgend „Vertragsende“). Nach dem Vertragsende bleiben die Daten der Firma 30 Tage lang für den Inhaber der Firma lesbar und exportierbar. 60 Tage nach dem Vertragsende löscht der Anbieter die Daten der Firma einschließlich der Daten im Papierkorb, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht; Daten in Datensicherungen werden innerhalb weiterer 30 Tage überschrieben. Verlangt der Kunde vor Ablauf der Frist in Textform die sofortige Löschung, löscht der Anbieter unverzüglich. Die persönlichen Benutzerkonten der Mitglieder und Gäste bleiben vom Vertragsende unberührt. Rechnungen und Belege bleiben im Benutzerkonto abrufbar. Für personenbezogene Daten gilt ergänzend der Auftragsverarbeitungsvertrag (§ 21).
§ 21 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten gemäß seiner Datenschutzerklärung; das Hosting erfolgt in Deutschland. Verarbeitet der Kunde über den Dienst personenbezogene Daten Dritter, gilt ergänzend der Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO (abrufbar auf der Seite „ADV“), dem der Kunde bei der Registrierung zustimmt. Die Zahlungsabwicklung erfolgt durch die Mollie B.V., Amsterdam, als eigenständig Verantwortliche.
Der Anbieter darf anonymisierte und aggregierte Nutzungsdaten, die keinen Personenbezug mehr aufweisen, zur Verbesserung und Weiterentwicklung des Dienstes verwenden.
§ 22 Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
Für Datenverlust haftet der Anbieter im Rahmen des vorstehenden Absatzes nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung nach § 20 für die Wiederherstellung erforderlich wäre. Für den unentgeltlichen Tarif und für unentgeltliche Testphasen haftet der Anbieter nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung nach Art. 82 DSGVO bleibt unberührt.
§ 23 Änderungen dieser AGB
Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies aufgrund geänderter rechtlicher oder technischer Rahmenbedingungen oder einer Weiterentwicklung des Dienstes erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Änderungen werden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform angekündigt; auf das Widerspruchsrecht und die Folgen des Schweigens wird in der Ankündigung hingewiesen. Widerspricht der Kunde, kann jede Partei den Vertrag zum Wirksamwerden der Änderung kündigen. Jede Fassung dieser AGB trägt eine Versionskennung; die vom Kunden bestätigte Fassung wird protokolliert.
§ 24 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Berlin.
Vertragssprache ist Deutsch. Maßgeblich ist die deutsche Fassung dieser AGB; Übersetzungen dienen nur der Information.
Der Anbieter darf die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag mit angemessener Vorankündigung in Textform auf ein verbundenes Unternehmen oder einen Rechtsnachfolger übertragen; dem Kunden steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt der Übertragung zu.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.